Heute finden sich im Internet eine Vielzahl von Angeboten zum Kauf oder Teilkauf von Immobilien, bei denen Sie weiter in Ihrer Immobilie wohnen bleiben. Im Vergleich zu unserem
Verkauf gegen Leibrente mit Wohnrecht:
Sie verkaufen Ihre Immobilie und erhalten eine Leibrente, d.h. eine zusätzliche Rentenzahlung, solange Sie leben.
Nachteil: Sie erhalten lediglich monatlichen Freiraum, können aber nicht über den Verkaufspreis frei verfügen. Es geht lediglich darum, sich "Luft zu verschaffen". Die ersehnte finanzielle Freiheit bleibt Ihnen dagegen verwehrt.
Bei der Variante des Teilverkaufs gegen eine lebenslange Rente verhält es sich ebenso. Der monatliche Freiraum, den Sie gewinnen, fällt jedoch noch deutlich geringer aus.
Verkauf gegen Leib- und Zeitrente mit Nießbrauchrecht:
Im Gegensatz zum eingeräumten Wohnrecht verbleiben bei eingeräumtem Nießbrauchrecht die Belastung durch Instandhaltungskosten bei Ihnen. Sie tragen also das wirtschaftliche Risiko von notwendigen Baumaßnahmen.
Außerdem führt das eingeräumte Nießbrauchrecht zu einer erheblichen Abwertung der Immobilie. Die Rente fällt entsprechend gering aus.
Darum sollten Sie sich für das